Nutzungsvereinbarung
Bevor du zum ersten Mal in der Werkstatt arbeitest, nimmst du die Nutzungsvereinbarung des Gründungszentrums an. Sie regelt, was du nutzen darfst, wofür du einstehst und was im Schadensfall gilt.
Das maßgebliche Dokument
Verbindlich ist der vollständige deutsche Vertragstext „Nutzungsvereinbarung für das Gründungszentrum der HWR Berlin — Vereinbarung zur Nutzung von Laboren, Werkstätten und Medienstudios". Er gilt für alle Einrichtungen des Gründungszentrums, die Prototypenwerkstatt eingeschlossen. Was auf dieser Seite steht, ist eine Einordnung — keine Zusammenfassung mit eigener Rechtswirkung.
Worum es geht
| Wofür die Werkstatt da ist | Produktions-, Prototyping- und Projektvorhaben. Ausgeschlossen sind unter anderem Arbeiten mit offenem Feuer, Pyrotechnik oder Gefahrstoffen sowie alles, was andere gefährdet. |
|---|---|
| Wann du arbeiten darfst | Nach Einweisung, im Rahmen der Öffnungs- und Betreuungszeiten. Der Resin-Drucker läuft ausschließlich betreut. |
| Wofür du einstehst | Für den sorgsamen Umgang mit den Geräten und für Schäden, die du zu vertreten hast. Die Einzelheiten stehen im Vertragstext — lies sie, bevor du unterschreibst. |
| Was bei einem Schaden gilt | Melde ihn sofort dem Team, auch wenn er klein aussieht. Ein gemeldeter Schaden ist ein Vorgang, ein verschwiegener ist ein Problem. |
Wie die Annahme läuft
Die Annahme gehört zur Einweisung: Du liest die Vereinbarung, das Team klärt offene Fragen, und du nimmst sie an. Erst danach wird deine Einweisung im Register eingetragen — und erst dieser Eintrag schaltet die Druckerbuchung frei.
Jetzt verbindlich annehmen
Die Annahme wird direkt deinem angemeldeten Konto zugeordnet. So bleibt der Nachweis eindeutig und im internen Mitglieder-Cockpit nachvollziehbar.
Die Annahme wird deinem Konto eindeutig zugeordnet. Bitte melde dich zuerst an.
