MAKER-2026-08-25 · Die deutsche Fassung ist maßgeblich.
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SIB MAKER LAB / MAKER-2026-08-25 VERBINDLICHE FASSUNG
Nutzungsvereinbarung Maker Lab
Werkstatt, Maschinen und Materialien
VERBINDLICHE FASSUNG
Product key: sib-maker-lab-usage
Version: MAKER-2026-08-25
Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung ist eine Übersetzung.
Vertragsparteien und Wirksamkeit
Zwischen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche Str. 52, 10825 Berlin, vertreten durch den
Präsidenten (nachfolgend "HWR Berlin") und der im Annahmeformular bezeichneten Person (nachfolgend
"nutzende Person") wird die folgende eigenständige Vereinbarung geschlossen.
Diese unveränderlich versionierte Fassung wird mit der digitalen Annahme durch die nutzende Person wirksam.
Der technische Nachweis ordnet Annahme, Fassung, Zeitpunkt, Nutzerkonto und signiertes PDF eindeutig
einander zu.
1. Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Vereinbarung betrifft ausschließlich das SIB Maker Lab des Gründungszentrums der HWR Berlin am
Standort CIC Berlin. Sie gilt für die Werkstattflächen, die jeweils für den Betrieb freigegebenen Maschinen und
Werkzeuge sowie die dort bereitgestellten Materialien und digitalen Betriebswege.
Sie gilt nicht für das SIB Media Lab, Medienstudios oder eine Geräteausleihe. Eine dort abgegebene Erklärung
ersetzt diese Maker-Lab-Vereinbarung nicht. Umgekehrt ersetzt diese Vereinbarung keine
Media-Lab-Vereinbarung.
Das Maker Lab dient Produktions-, Prototyping-, Lern- und Projektvorhaben im Rahmen der zugelassenen
Nutzung. Gesetzeswidrige, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder pornografische Vorhaben sowie Arbeiten,
die andere gefährden, Fluchtwege beeinträchtigen oder nicht freigegebene Gefahrstoffe, offenes Feuer oder
Pyrotechnik einsetzen, sind ausgeschlossen.
2. Persönlicher Zugang, Rolle und Buchung
Zugang und Nachweise sind personengebunden. Konto, Zugangskarte, Schlüssel, Freigaben und Buchungen
dürfen nicht weitergegeben werden. Die nutzende Person hält ihre Kontaktdaten aktuell und meldet Verlust oder
Missbrauch unverzüglich.
Die Unterschrift allein schaltet weder das Konto noch ein Gerät frei. Erforderlich sind eine aktive
Maker-Berechtigung, die jeweils benötigte Einweisung und - soweit vorgesehen - eine bestätigte Buchung oder ein
betreutes Zeitfenster.
Maßgeblich sind die im Gerätekatalog und im Buchungsweg ausgewiesenen Betriebsmodi. Direkt buchbare Geräte
dürfen nur innerhalb der bestätigten Zeit genutzt werden. Betreute Verfahren dürfen nur in Anwesenheit oder nach
ausdrücklicher Freigabe des Lab-Teams stattfinden.
SIB Maker Lab - independent usage agreement 1
SIB MAKER LAB / MAKER-2026-08-25 VERBINDLICHE FASSUNG
3. Einweisung und Gerätefreigabe
Technische Geräte, Maschinen und Anlagen dürfen erst nach der erforderlichen allgemeinen und
gerätespezifischen Einweisung genutzt werden. Das Team kann bei komplexen oder gefährlichen Verfahren eine
praktische Arbeitsprobe oder eine betreute Nutzung verlangen.
Einweisungen und Freigaben werden getrennt von dieser Vereinbarung dokumentiert. Sie können befristet, auf
einzelne Geräte oder Verfahren beschränkt und bei Änderungen, längerer Nichtnutzung oder Sicherheitsbedenken
erneut verlangt werden.
Betriebsanleitungen, Sicherheitskennzeichnungen, Anweisungen des Personals und die jeweils veröffentlichte
Gerätefreigabe sind verbindlich. Bei Unklarheit wird nicht begonnen oder weitergearbeitet, sondern das Lab-Team
gefragt.
4. Sicherheit und Verhalten
Die allgemeine Hausordnung des CIC beziehungsweise Co-Working-Space sowie Sicherheits-, Brandschutz- und
Betriebsanweisungen sind einzuhalten. Fluchtwege, Feuerlöscher, Not-Aus-Schalter, Hauptschalter, Absaugungen
und Zugangswege bleiben frei und erreichbar.
Persönliche Schutzausrüstung und Absaugung werden entsprechend der Einweisung und der Freigabe des
jeweiligen Verfahrens verwendet. Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt, umgangen oder manipuliert werden.
Die Bedienung unter Alkohol-, Drogen- oder anderweitig beeinträchtigendem Einfluss ist ausgeschlossen.
Bei Gefahr gilt: Arbeit stoppen, wenn sicher möglich Hauptschalter oder Not-Aus betätigen, die eigene Sicherheit
und die anderer beachten, erforderlichenfalls 112 rufen und Erste Hilfe veranlassen sowie das Lab-Team
informieren. Eine unsichere Anlage bleibt bis zur Freigabe außer Betrieb.
Unbeaufsichtigte oder über Nacht laufende Aufträge sind nur zulässig, wenn der veröffentlichte Betriebsmodus dies
ausdrücklich erlaubt und alle dort genannten Kontrollen und Abbruchregeln eingehalten werden.
5. Materialien, Abfall und Arbeitsplätze
Es werden nur Materialien eingesetzt, die für das konkrete Gerät und Verfahren freigegeben sind. Eigenes,
unbekanntes oder nicht eindeutig gekennzeichnetes Material wird vor der Verwendung mit dem Lab-Team geklärt.
Für Laser, Resin, Löten, 3D-Druck und andere besondere Verfahren gelten die jeweils veröffentlichten
Materialgrenzen, Schutzmaßnahmen, Absaugungs-, Brandwachen- und Entsorgungsregeln. Gefahrstoffe dürfen
nur nach ausdrücklicher Freigabe eingebracht oder gelagert werden.
Arbeitsplatz, Werkzeuge und Geräte werden sauber, vollständig und einsatzbereit hinterlassen. Reststücke,
Verbrauch und Abfall werden entsprechend dem vorgesehenen Betriebsweg dokumentiert, einsortiert oder
entsorgt. Fremde Projekte und Materialien bleiben unberührt.
6. Störungen, Schäden und Vorfälle
Störungen, Defekte, Fehlfunktionen, Beschädigungen, Beinaheunfälle und Sicherheitsbedenken werden sofort
gemeldet. Das betroffene Gerät wird nicht weiter genutzt und gegen unbeabsichtigte Nutzung gekennzeichnet,
soweit dies gefahrlos möglich ist.
Akute Notfälle werden über 112 gemeldet. Operative Störungen und Sicherheitsvorfälle gehen an
maker@startup-incubator.berlin und - soweit erreichbar - über
https://maker.startup-incubator.berlin/stoerung-melden/. Datenschutzanliegen werden getrennt über die in der
Datenschutzerklärung genannten Wege bearbeitet.
Die nutzende Person wirkt an einer sachlichen Aufklärung mit und macht keine wissentlich falschen Angaben. Die
Meldung eines Vorfalls ist kein Schuldeingeständnis.
SIB Maker Lab - independent usage agreement 2
SIB MAKER LAB / MAKER-2026-08-25 VERBINDLICHE FASSUNG
7. Gäste, Projekte und Rechte Dritter
Gäste und externe Personen dürfen sich nur nach Freigabe und in den vorgesehenen Bereichen aufhalten. Die
einladende Person bleibt für deren Verhalten verantwortlich. Gäste bedienen keine Geräte ohne eigene
erforderliche Berechtigung und Einweisung.
Rechte an eingebrachten Entwürfen, Dateien und Projekten bleiben bei den jeweils Berechtigten. Die nutzende
Person achtet Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Patent- und sonstige Rechte Dritter und verwendet keine
fremden Projekte, Daten oder Materialien ohne Erlaubnis.
Das Maker Lab übernimmt keine dauerhafte Verwahrung. Zurückgelassene Gegenstände und Projekte werden nur
im Rahmen veröffentlichter Aufbewahrungsregeln behandelt.
8. Haftung und Versicherung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften. Diese Vereinbarung begründet keinen darüber hinausgehenden
Haftungsausschluss und keine zusätzliche Haftungsbegrenzung.
Die nutzende Person haftet für schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende
Ansprüche, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bleiben unberührt.
9. Betriebsdaten, Datenschutz und Nachweis
Zur Annahme werden die WordPress-Kontozuordnung, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Vertragsfassung,
Sprache, Zeitpunkt und Unterschrift verarbeitet. Der Nachweis wird ausschließlich über die interne WordPress-ID
zugeordnet, nicht über Name oder E-Mail-Adresse.
Im Betrieb können zusätzlich Einweisungs-, Buchungs-, Zugangs-, Geräte-, Auftrags-, Störungs- und Materialdaten
entstehen. Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauern und Betroffenenrechte stehen in der
Datenschutzerklärung des Maker Lab unter https://maker.startup-incubator.berlin/datenschutz/.
Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist keine zusätzliche datenschutzrechtliche Einwilligung. Ein
Versandstatus wie "angenommen" belegt nur die Übergabe an den Mailweg, nicht die tatsächliche Zustellung.
10. Ende, Entzug und Versionswechsel
Bei Sicherheitsverstößen, Missbrauch, fehlender Berechtigung oder betrieblichen Gründen kann die Nutzung sofort
unterbrochen und der Zugang vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden. Geräte, Karten, Schlüssel und
Materialien sind nach Aufforderung zurückzugeben; persönliche Projekte werden entfernt.
Änderungen dieser Vereinbarung werden als neue, unveränderlich gekennzeichnete Fassung veröffentlicht. Eine
neue Fassung gilt nicht rückwirkend. Soweit für die weitere Nutzung erforderlich, wird eine erneute persönliche
Annahme verlangt.
Es gilt deutsches Recht. Die deutsche Fassung ist maßgeblich; die englische Fassung ist eine Übersetzung. Soweit
eine Bestimmung unwirksam ist, richtet sich ihr Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften; die Vereinbarung bleibt
im Übrigen wirksam. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
SIB Maker Lab - independent usage agreement 3
SIB MAKER LAB / MAKER-2026-08-25 VERBINDLICHE FASSUNG
Annahmenachweis
Diese Seite nimmt die über WPForms übermittelten Vertragsdaten und die Unterschrift auf.
Fassung, Nutzerkonto und signiertes PDF bilden einen eindeutig prüfbaren Annahmenachweis.
Name
Straße und Hausnummer
Postleitzahl Ort
E-Mail-Adresse
WordPress user ID Vertragsfassung
Angenommen am
Unterschrift
VERTRAGSPARTEIEN UND BETREIBER
SIB Maker Lab · Startup Incubator Berlin, Gründungszentrum der HWR Berlin · am CIC Berlin
VERBINDLICHE FASSUNG
Acceptance mapping page