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in Kooperation mitCIC Berlin

Start · Rechtliches · Nutzungsvereinbarung

SIB Maker Lab · Verbindliche Grundlage

Nutzungs­vereinbarung

Bevor du zum ersten Mal in der Werkstatt arbeitest, nimmst du die Nutzungsvereinbarung des SIB Maker Lab an. Lies vor der Unterschrift die vollständige Vereinbarung. Danach trägst du deine Kontaktdaten ein und unterschreibst elektronisch. Dein Annahmenachweis wird anschließend als PDF versandt.

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Deutsch English
01 · Der Weg zur Maschine

Die Unterschrift ist Schritt eins von fünf.

Diese Seite ist der erste Halt. Sie schaltet weder dein Konto noch eine Maschine frei: das tun Einweisung, Freigabe und Buchung, die danach im Lab kommen.

  1. Du bist hier
    S-01

    Vereinbarung

    Lies zuerst die vollständige Fassung. Danach nimmst du die Vereinbarung an und unterschreibst elektronisch.

  2. Steht noch aus
    S-02

    Einweisung

    Allgemeine und gerätespezifische Einweisung im Lab. Erst danach geht eine Maschine an.

  3. Steht noch aus
    S-03

    Freigabe

    Jedes Gerät hat seine eigene Freigabe. Sie gilt persönlich und ist nicht übertragbar.

  4. Steht noch aus
    S-04

    Buchung

    Eingewiesen buchst du dein Gerät selbst. Betreute Geräte laufen als Termin.

  5. Steht noch aus
    S-05

    Bauen

    Du baust dein Ding, im vereinbarten Rahmen und am aufgeräumten Platz.

Ablaufzeichnung Vereinbarung → Bauen Blatt 1 von 2
02 · Was du annimmst

Acht Punkte, die im Lab gelten.

Das Wichtigste in Kürze, worauf du dich verpflichtest:

  1. P-01

    Geltung

    Nur Werkstatt, freigegebene Maschinen und Material des SIB Maker Lab. Keine Ausleihe; eine Media-Lab-Erklärung ersetzt diese Vereinbarung nicht.

  2. P-02

    Zugang

    Konto, Karte, Schlüssel, Freigaben und Buchungen sind persönlich. Die Unterschrift allein schaltet weder Konto noch Maschine frei.

  3. P-03

    Einweisung

    Maschinen erst nach allgemeiner und gerätespezifischer Einweisung; bei gefährlichen Verfahren zusätzlich nach Arbeitsprobe oder nur betreut.

  4. P-04

    Sicherheit

    Haus- und Brandschutzanweisungen einhalten, Fluchtwege und Not-Aus frei halten, Schutzausrüstung und Absaugung nutzen, Schutzvorrichtungen nicht umgehen, nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss arbeiten.

  5. P-05

    Material & Platz

    Nur freigegebenes Material; eigenes vorher klären. Für Laser, Resin, Löten und 3D-Druck gelten die veröffentlichten Grenzen. Arbeitsplatz sauber und einsatzbereit hinterlassen.

  6. P-06

    Störungen

    Defekte, Schäden und Beinaheunfälle sofort melden, Gerät nicht weiter nutzen und kennzeichnen. Im Notfall 112.

  7. P-07

    Gäste

    Nur nach Freigabe, ohne eigene Gerätebedienung, in deiner Verantwortung. Fremde Projekte und Materialien bleiben unberührt.

  8. P-08

    Haftung

    Es gelten die gesetzlichen Vorschriften; diese Vereinbarung schließt die Haftung weder aus noch begrenzt sie sie.

Pflichtenübersicht P-01 bis P-08 Blatt 2 von 2

Das ist die Kurzfassung. Maßgeblich ist die vollständige deutsche Fassung MAKER-2026-08-25. Sie steht vor dem Formular zum Lesen und als PDF bereit.

03 · Annehmen

Ausfüllen, unterschreiben, absenden.

Fünf Angaben und deine Unterschrift. Die vollständige Vereinbarung kommt anschließend als PDF an deine E-Mail-Adresse.

Vor der Unterschrift: vollständige Maker-Vereinbarung

MAKER-2026-08-25 · Die deutsche Fassung ist maßgeblich.

Vollständige Vereinbarung als PDF öffnen (4 Seiten, neuer Tab)

Vollständigen Text hier lesen
SIB MAKER LAB / MAKER-2026-08-25 VERBINDLICHE FASSUNG Nutzungsvereinbarung Maker Lab Werkstatt, Maschinen und Materialien VERBINDLICHE FASSUNG Product key: sib-maker-lab-usage Version: MAKER-2026-08-25 Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung ist eine Übersetzung. Vertragsparteien und Wirksamkeit Zwischen der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche Str. 52, 10825 Berlin, vertreten durch den Präsidenten (nachfolgend "HWR Berlin") und der im Annahmeformular bezeichneten Person (nachfolgend "nutzende Person") wird die folgende eigenständige Vereinbarung geschlossen. Diese unveränderlich versionierte Fassung wird mit der digitalen Annahme durch die nutzende Person wirksam. Der technische Nachweis ordnet Annahme, Fassung, Zeitpunkt, Nutzerkonto und signiertes PDF eindeutig einander zu. 1. Gegenstand und Geltungsbereich Diese Vereinbarung betrifft ausschließlich das SIB Maker Lab des Gründungszentrums der HWR Berlin am Standort CIC Berlin. Sie gilt für die Werkstattflächen, die jeweils für den Betrieb freigegebenen Maschinen und Werkzeuge sowie die dort bereitgestellten Materialien und digitalen Betriebswege. Sie gilt nicht für das SIB Media Lab, Medienstudios oder eine Geräteausleihe. Eine dort abgegebene Erklärung ersetzt diese Maker-Lab-Vereinbarung nicht. Umgekehrt ersetzt diese Vereinbarung keine Media-Lab-Vereinbarung. Das Maker Lab dient Produktions-, Prototyping-, Lern- und Projektvorhaben im Rahmen der zugelassenen Nutzung. Gesetzeswidrige, diskriminierende, gewaltverherrlichende oder pornografische Vorhaben sowie Arbeiten, die andere gefährden, Fluchtwege beeinträchtigen oder nicht freigegebene Gefahrstoffe, offenes Feuer oder Pyrotechnik einsetzen, sind ausgeschlossen. 2. Persönlicher Zugang, Rolle und Buchung Zugang und Nachweise sind personengebunden. Konto, Zugangskarte, Schlüssel, Freigaben und Buchungen dürfen nicht weitergegeben werden. Die nutzende Person hält ihre Kontaktdaten aktuell und meldet Verlust oder Missbrauch unverzüglich. Die Unterschrift allein schaltet weder das Konto noch ein Gerät frei. Erforderlich sind eine aktive Maker-Berechtigung, die jeweils benötigte Einweisung und - soweit vorgesehen - eine bestätigte Buchung oder ein betreutes Zeitfenster. Maßgeblich sind die im Gerätekatalog und im Buchungsweg ausgewiesenen Betriebsmodi. Direkt buchbare Geräte dürfen nur innerhalb der bestätigten Zeit genutzt werden. Betreute Verfahren dürfen nur in Anwesenheit oder nach ausdrücklicher Freigabe des Lab-Teams stattfinden. SIB Maker Lab - independent usage agreement 1 SIB MAKER LAB / MAKER-2026-08-25 VERBINDLICHE FASSUNG 3. Einweisung und Gerätefreigabe Technische Geräte, Maschinen und Anlagen dürfen erst nach der erforderlichen allgemeinen und gerätespezifischen Einweisung genutzt werden. Das Team kann bei komplexen oder gefährlichen Verfahren eine praktische Arbeitsprobe oder eine betreute Nutzung verlangen. Einweisungen und Freigaben werden getrennt von dieser Vereinbarung dokumentiert. Sie können befristet, auf einzelne Geräte oder Verfahren beschränkt und bei Änderungen, längerer Nichtnutzung oder Sicherheitsbedenken erneut verlangt werden. Betriebsanleitungen, Sicherheitskennzeichnungen, Anweisungen des Personals und die jeweils veröffentlichte Gerätefreigabe sind verbindlich. Bei Unklarheit wird nicht begonnen oder weitergearbeitet, sondern das Lab-Team gefragt. 4. Sicherheit und Verhalten Die allgemeine Hausordnung des CIC beziehungsweise Co-Working-Space sowie Sicherheits-, Brandschutz- und Betriebsanweisungen sind einzuhalten. Fluchtwege, Feuerlöscher, Not-Aus-Schalter, Hauptschalter, Absaugungen und Zugangswege bleiben frei und erreichbar. Persönliche Schutzausrüstung und Absaugung werden entsprechend der Einweisung und der Freigabe des jeweiligen Verfahrens verwendet. Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt, umgangen oder manipuliert werden. Die Bedienung unter Alkohol-, Drogen- oder anderweitig beeinträchtigendem Einfluss ist ausgeschlossen. Bei Gefahr gilt: Arbeit stoppen, wenn sicher möglich Hauptschalter oder Not-Aus betätigen, die eigene Sicherheit und die anderer beachten, erforderlichenfalls 112 rufen und Erste Hilfe veranlassen sowie das Lab-Team informieren. Eine unsichere Anlage bleibt bis zur Freigabe außer Betrieb. Unbeaufsichtigte oder über Nacht laufende Aufträge sind nur zulässig, wenn der veröffentlichte Betriebsmodus dies ausdrücklich erlaubt und alle dort genannten Kontrollen und Abbruchregeln eingehalten werden. 5. Materialien, Abfall und Arbeitsplätze Es werden nur Materialien eingesetzt, die für das konkrete Gerät und Verfahren freigegeben sind. Eigenes, unbekanntes oder nicht eindeutig gekennzeichnetes Material wird vor der Verwendung mit dem Lab-Team geklärt. Für Laser, Resin, Löten, 3D-Druck und andere besondere Verfahren gelten die jeweils veröffentlichten Materialgrenzen, Schutzmaßnahmen, Absaugungs-, Brandwachen- und Entsorgungsregeln. Gefahrstoffe dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe eingebracht oder gelagert werden. Arbeitsplatz, Werkzeuge und Geräte werden sauber, vollständig und einsatzbereit hinterlassen. Reststücke, Verbrauch und Abfall werden entsprechend dem vorgesehenen Betriebsweg dokumentiert, einsortiert oder entsorgt. Fremde Projekte und Materialien bleiben unberührt. 6. Störungen, Schäden und Vorfälle Störungen, Defekte, Fehlfunktionen, Beschädigungen, Beinaheunfälle und Sicherheitsbedenken werden sofort gemeldet. Das betroffene Gerät wird nicht weiter genutzt und gegen unbeabsichtigte Nutzung gekennzeichnet, soweit dies gefahrlos möglich ist. Akute Notfälle werden über 112 gemeldet. Operative Störungen und Sicherheitsvorfälle gehen an maker@startup-incubator.berlin und - soweit erreichbar - über https://maker.startup-incubator.berlin/stoerung-melden/. Datenschutzanliegen werden getrennt über die in der Datenschutzerklärung genannten Wege bearbeitet. Die nutzende Person wirkt an einer sachlichen Aufklärung mit und macht keine wissentlich falschen Angaben. Die Meldung eines Vorfalls ist kein Schuldeingeständnis. SIB Maker Lab - independent usage agreement 2 SIB MAKER LAB / MAKER-2026-08-25 VERBINDLICHE FASSUNG 7. Gäste, Projekte und Rechte Dritter Gäste und externe Personen dürfen sich nur nach Freigabe und in den vorgesehenen Bereichen aufhalten. Die einladende Person bleibt für deren Verhalten verantwortlich. Gäste bedienen keine Geräte ohne eigene erforderliche Berechtigung und Einweisung. Rechte an eingebrachten Entwürfen, Dateien und Projekten bleiben bei den jeweils Berechtigten. Die nutzende Person achtet Persönlichkeits-, Urheber-, Marken-, Patent- und sonstige Rechte Dritter und verwendet keine fremden Projekte, Daten oder Materialien ohne Erlaubnis. Das Maker Lab übernimmt keine dauerhafte Verwahrung. Zurückgelassene Gegenstände und Projekte werden nur im Rahmen veröffentlichter Aufbewahrungsregeln behandelt. 8. Haftung und Versicherung Es gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften. Diese Vereinbarung begründet keinen darüber hinausgehenden Haftungsausschluss und keine zusätzliche Haftungsbegrenzung. Die nutzende Person haftet für schuldhaft verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Ansprüche, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bleiben unberührt. 9. Betriebsdaten, Datenschutz und Nachweis Zur Annahme werden die WordPress-Kontozuordnung, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Vertragsfassung, Sprache, Zeitpunkt und Unterschrift verarbeitet. Der Nachweis wird ausschließlich über die interne WordPress-ID zugeordnet, nicht über Name oder E-Mail-Adresse. Im Betrieb können zusätzlich Einweisungs-, Buchungs-, Zugangs-, Geräte-, Auftrags-, Störungs- und Materialdaten entstehen. Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauern und Betroffenenrechte stehen in der Datenschutzerklärung des Maker Lab unter https://maker.startup-incubator.berlin/datenschutz/. Die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung ist keine zusätzliche datenschutzrechtliche Einwilligung. Ein Versandstatus wie "angenommen" belegt nur die Übergabe an den Mailweg, nicht die tatsächliche Zustellung. 10. Ende, Entzug und Versionswechsel Bei Sicherheitsverstößen, Missbrauch, fehlender Berechtigung oder betrieblichen Gründen kann die Nutzung sofort unterbrochen und der Zugang vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden. Geräte, Karten, Schlüssel und Materialien sind nach Aufforderung zurückzugeben; persönliche Projekte werden entfernt. Änderungen dieser Vereinbarung werden als neue, unveränderlich gekennzeichnete Fassung veröffentlicht. Eine neue Fassung gilt nicht rückwirkend. Soweit für die weitere Nutzung erforderlich, wird eine erneute persönliche Annahme verlangt. Es gilt deutsches Recht. Die deutsche Fassung ist maßgeblich; die englische Fassung ist eine Übersetzung. Soweit eine Bestimmung unwirksam ist, richtet sich ihr Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften; die Vereinbarung bleibt im Übrigen wirksam. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. SIB Maker Lab - independent usage agreement 3 SIB MAKER LAB / MAKER-2026-08-25 VERBINDLICHE FASSUNG Annahmenachweis Diese Seite nimmt die über WPForms übermittelten Vertragsdaten und die Unterschrift auf. Fassung, Nutzerkonto und signiertes PDF bilden einen eindeutig prüfbaren Annahmenachweis. Name Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort E-Mail-Adresse WordPress user ID Vertragsfassung Angenommen am Unterschrift VERTRAGSPARTEIEN UND BETREIBER SIB Maker Lab · Startup Incubator Berlin, Gründungszentrum der HWR Berlin · am CIC Berlin VERBINDLICHE FASSUNG Acceptance mapping page
Persönliche Annahme

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